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Schulverfassung
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ)

Schulverfassung
der
Bodelschwinghschule Reutlingen

der Schülerinnen und Schüler, der Eltern,
der Psychologin, der Sozialpädagogin,
der Lehrerinnen und Lehrer,
der Schulleitung
und aller weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause

 

 

  • Unsere Schule ist ein Raum zum Leben und zum Lernen.
  • Wir sind viele Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen. Wir wollen gut zusammen arbeiten.
  • Alle haben das Recht, unsere Schule mit zu gestalten, sich wohl zu fühlen und ungestört zu arbeiten.
  • Ich bin für mich und mein Verhalten selbst verantwortlich.
  • Wir wollen ohne Angst in die Schule gehen und dafür sorgen, dass sich niemand vor anderen fürchten muss.
  • Wir wollen uns gegenseitig vertrauen können und höflich, respektvoll und fair miteinander umgehen.
  • Das gute Zusammenleben von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern ist uns wichtig.
  • Wir sind Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Sprache, Religion und mit verschiedenem Aussehen und Alter. Das wollen wir nutzen, um das Leben in unserer Schule interessant und vielfältig zu gestalten.
  • Wir wollen uns gegenseitig helfen und helfen lassen.
  • Wir bemühen uns darum, dass sich Streitigkeiten nicht verschärfen oder dass sie vernünftig gelöst werden. Schülerstreitschlichter unterstützen uns dabei.
  • Wir wollen keine Gewalt. Dazu gehören auch Beleidigungen, Beschimpfungen, Kränkungen und Verletzungen aller Art. Waffen sind verboten.
  • Wir fassen Mitschülerinnen und Mitschüler nicht gegen deren Willen an.
  • Unsere Schule soll schön und sauber sein.
  • Wir wollen mit dem Schuleigentum sorgsam umgehen.
  • Wir wollen nichts wegnehmen, beschädigen, verstecken oder zerstören.
  • Wir halten uns zuverlässig an Anordnungen und Absprachen.
  • Wir sind pünktlich zu Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer.
  • Wir verlassen das Schulgelände während der Schulzeiten nur mit Erlaubnis der Lehrerinnen und Lehrer.
  • Rauchen, Drogen und Alkohol sind auf dem Schulgelände für Schülerinnen und Schüler verboten.
  • Wenn sich jemand nicht an die Schulverfassung hält, hat dies Erziehungsmaßnahmen zur Folge:
  • Kränkungen und Schäden sollen wieder gut gemacht werden.
  • Schülerstreitschlichter helfen uns, Konflikte vernünftig zu lösen.
  • Strafen sollen einen Zusammenhang mit dem Vorfall haben. Sie müssen je nach Einzelfall geregelt werden.