Schulverfassung
der
Bodelschwinghschule Reutlingen
der Schülerinnen und Schüler, der Eltern,
der Psychologin, der Sozialpädagogin,
der Lehrerinnen und Lehrer,
der Schulleitung
und aller weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause
- Unsere Schule ist ein Raum zum Leben und zum Lernen.
- Wir sind viele Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen. Wir wollen gut zusammen arbeiten.
- Alle haben das Recht, unsere Schule mit zu gestalten, sich wohl zu fühlen und ungestört zu arbeiten.
- Ich bin für mich und mein Verhalten selbst verantwortlich.
- Wir wollen ohne Angst in die Schule gehen und dafür sorgen, dass sich niemand vor anderen fürchten muss.
- Wir wollen uns gegenseitig vertrauen können und höflich, respektvoll und fair miteinander umgehen.
- Das gute Zusammenleben von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern ist uns wichtig.
- Wir sind Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Sprache, Religion und mit verschiedenem Aussehen und Alter. Das wollen wir nutzen, um das Leben in unserer Schule interessant und vielfältig zu gestalten.
- Wir wollen uns gegenseitig helfen und helfen lassen.
- Wir bemühen uns darum, dass sich Streitigkeiten nicht verschärfen oder dass sie vernünftig gelöst werden. Schülerstreitschlichter unterstützen uns dabei.
- Wir wollen keine Gewalt. Dazu gehören auch Beleidigungen, Beschimpfungen, Kränkungen und Verletzungen aller Art. Waffen sind verboten.
- Wir fassen Mitschülerinnen und Mitschüler nicht gegen deren Willen an.
- Unsere Schule soll schön und sauber sein.
- Wir wollen mit dem Schuleigentum sorgsam umgehen.
- Wir wollen nichts wegnehmen, beschädigen, verstecken oder zerstören.
- Wir halten uns zuverlässig an Anordnungen und Absprachen.
- Wir sind pünktlich zu Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer.
- Wir verlassen das Schulgelände während der Schulzeiten nur mit Erlaubnis der Lehrerinnen und Lehrer.
- Rauchen, Drogen und Alkohol sind auf dem Schulgelände für Schülerinnen und Schüler verboten.
- Wenn sich jemand nicht an die Schulverfassung hält, hat dies Erziehungsmaßnahmen zur Folge:
- Kränkungen und Schäden sollen wieder gut gemacht werden.
- Schülerstreitschlichter helfen uns, Konflikte vernünftig zu lösen.
- Strafen sollen einen Zusammenhang mit dem Vorfall haben. Sie müssen je nach Einzelfall geregelt werden.